Hausordnung auf Gut Horst

Liebe Gäste,

wir heißen Sie herzlich willkommen auf Gut Horst. Unser Ziel ist es, Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine herzliche Atmosphäre zu bieten. Aus Rücksicht auf andere Besucher sowie zur Wahrung der historischen Substanz unseres Hofes bitten wir Sie höflich, folgende Regelungen zu beachten:

1. Allgemeines Verhalten

  • Wir bitten alle Gäste um einen freundlichen, respektvollen Umgang miteinander sowie gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

  • Kinder sind bei uns herzlich willkommen. Wir bitten jedoch darum, dass diese stets von Erwachsenen beaufsichtigt werden, insbesondere in der Nähe landwirtschaftlicher Maschinen und Einrichtungen.

2. Nutzung von Parkflächen

  • Bitte parken Sie ausschließlich auf den dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Flächen.

  • Das Abstellen der Fahrzeuge erfolgt auf eigenes Risiko; für Schäden oder Verlust übernehmen wir keine Haftung.

3. Haustiere

  • Hunde sind im Außenbereich gern gesehen, müssen jedoch stets an der Leine geführt werden.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass eventuelle Hinterlassenschaften Ihres Tieres umgehend entfernt werden.

4. Rauchverbot

  • Innerhalb sämtlicher Gebäude sowie geschlossener Räumlichkeiten herrscht absolutes Rauchverbot.

  • Rauchen ist ausschließlich in ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt.

5. Sauberkeit & Abfall

  • Bitte helfen Sie uns, Gut Horst sauber und gepflegt zu halten. Nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter.

6. Veranstaltung in der Eventscheune

  • Individuelle Regelungen (Lärm, Nutzung, Dekorationen) werden in einem separaten Veranstaltungsvertrag vereinbart und müssen eingehalten werden.

  • Die Nutzung pyrotechnischer Gegenstände oder offenes Feuer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.

7. Haftung und Sicherheit

  • Der Aufenthalt auf Gut Horst erfolgt auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden an Personen oder Eigentum.

  • Eltern haften für ihre Kinder. Bitte beachten Sie, dass Gut Horst ein landwirtschaftlich genutzter Hof mit entsprechenden Gefahrenquellen sein kann.

8. Foto- und Filmaufnahmen

  • Private Foto- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich erlaubt.

  • Für gewerbliche oder professionelle Aufnahmen benötigen Sie unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung.

9. Öffnungszeiten und Zutritt

  • Bitte beachten Sie die ausgeschriebenen Öffnungszeiten unserer Einrichtungen und respektieren Sie eventuelle Sperrungen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis. Genießen Sie Ihren Besuch auf unserem Hof in vollen Zügen!

Ihre Familie Louven
Gut-Horst Rudolf Louven UG (haftungsbeschränkt)